G-BA RICHTLINIE
Was ist für Arztpraxen in Punkto QM verpflichtend?
Qualitätsmanagement ist für Arztpraxen gesetzlich vorgeschrieben. Die spezifischen Anforderungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Richtlinien fest.
Das heißt konkret:
- Der G-BA schreibt alle Themen vor, die ein Praxis QM enthalten muss
- Die genaue Umsetzung dieser Anforderungen (Auswahl und Aufbau des QM Systems) bleibt jedoch den Praxisinhabern überlassen
- Eine Zertifizierung (z.B. durch den TÜV) ist im ambulanten Bereich nicht verpflichtend – erfolgt also auf freiwilliger Basis
Sie suchen Unterstützung bei Ihren QM Themen?
Kontaktieren Sie mich gern!
Umsetzung der Anforderungen –
Die G-BA Richtlinie für den ambulanten Bereich
Die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fordert neben Themen zur Praxiskultur/-politik, unter anderem auch Maßnahmen zur Regelung von praxisinternen Prozessen und Verantwortlichkeiten.
Die Gewährleistung der Patientenversorgung spielt eine zentrale Rolle, wie auch ein sinnvolles Risiko- und Fehlermanagement im Sinne der höchstmöglichen Patientensicherheit.
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten Praxen diese Qualitätsphilosophie in ihrem Praxisalltag längst umsetzen und leben. Es fehlt lediglich eine nach den gesetzlich geforderten Vorgaben strukturierte QM Dokumentation.
Gerne unterstütze ich Sie dabei!