Fördermittel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Die BAFA in Deutschland ist eine Behörde, die verschiedene Aufgaben im Bereich der Wirtschaftsförderung und Exportkontrolle wahrnimmt. Das BAFA bietet auch verschiedene Förderprogramme an, um Unternehmen und Privatpersonen bei bestimmten Projekten und Vorhaben zu unterstützen.
Nach Prüfung der Voraussetzungen fördert das BAFA Beratungen von Arztpraxen im Bereich Qualitätsmanagement (QM)
Beratungen von Arztpraxen im Bereich Qualitätsmanagement (QM) können, bei Erfüllung der Voraussetzungen, durch das BAFA Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ gefördert werden.
Im Rahmen des Förderprogramms können Arztpraxen Zuschüsse für externe Beratungsleistungen im Bereich Qualitätsmanagement erhalten. Das Ziel ist es, die Qualität der betrieblichen Abläufe und Prozesse zu verbessern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Praxen zu stärken.
Die Förderung umfasst unter anderem Beratungen zu folgenden Themen
- Einführung oder Optimierung von QM Systemen
- Verbesserung von Arbeits- und Praxisabläufen
- Organisationsentwicklung und Personalmanagement
- Datenschutz und Sicherheit
Die genauen Förderkonditionen und das Antragsverfahren für das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können sich im Laufe der Zeit ändern. Daher ist es ratsam, die aktuellsten Informationen auf der Webseite des BAFA zu überprüfen.
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler. Arztpraxen und Medizinische Einrichtungen fallen ebenfalls darunter.
Förderfähig sind in Arztpraxen und Kliniken nur Beratungsleistungen im Bereich Qualitätsmanagement. Nach Prüfung der Voraussetzungen kann über das BAFA ein Zuschuss (bis zu 80%) auf die Kosten der Beratung gewährt werden.
Die wesentlichen Fördermittel-Eckpunkte im Überblick
- Die Bemessungsgrundlage für Beratungen liegt bei maximal 3.500 Euro
- Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann das BAFA Zuschüsse für die Beratung gewähren
- In den neuen Bundesländern und den Regionen Lüneburg und Trier können bis zu 80% der Beratungskosten erstattet werden, während die Erstattung in den alten Bundesländern, Berlin und Leipzig bis zu 50% beträgt
- Mehrere Beratungen können förderfähig sein, sofern die Förderfähigkeit im Vorfeld vom BAFA geprüft und bestätigt wurde
BAFA-Förderung: Möglichkeiten bei Erfüllung der Voraussetzungen:
Beratungsunternehmen:
Wählen Sie ein bei der BAFA gelistetes Beratungsunternehmen, das die gewünschten QM-Beratungsleistungen anbietet.
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Antragstellung vor Beginn der Beratung:
Der Antrag für die BAFA-Förderung muss vor dem Beginn der Beratungsleistungen gestellt werden.
Nutzen Sie dafür die Online-Antragsplattform des BAFA, indem Sie Ihre Firmendaten eingeben und den Antrag online absenden. Sie benötigen keine weiteren Unterlagen. Das BAFA prüft die formalen Fördervoraussetzungen und die Listung des Beraters. Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Informationsschreiben mit den Bedingungen für eine Förderung sowie der Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis.
Beginn der Beratung:
Erst nach Erhalt des unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Beachten Sie, dass bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags als Beginn der Beratung gilt. Daher sollte der Vertragsabschluss erst nach Genehmigung der Beratung durch die BAFA erfolgen.
Der finale Förderantrag bei der BAFA – welche Unterlagen müssen nach Abschlus einer QM Beratung eingereicht werden?
Nach Abschluss der Beratung müssen bestimmte Unterlagen beim BAFA eingereicht werden, um die Fördermittel zu erhalten. Hier finden Sie die erforderlichen Unterlagen:
Verwendungsnachweis:
Erstellen Sie einen Verwendungsnachweis über die tatsächlich angefallenen und förderfähigen Kosten. Füllen Sie dazu das BAFA-Formular aus, drucken Sie es aus und unterzeichnen Sie es. Der unterschriebene Ausdruck wird dann eingereicht. Der Verwendungsnachweis dient dazu, die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu belegen.
Abschlussbericht des Beraters:
Reichen Sie einen Abschlussbericht über die durchgeführte QM-Beratung bei der BAFA ein. In der Regel wird dieser Bericht vom Berater erstellt und vom beratenen Unternehmen per Unterschrift bestätigt. Der Bericht sollte Informationen über die durchgeführten Maßnahmen, die erzielten Ergebnisse und den Nutzen der Beratung enthalten.
Beraterrechnung:
Der Berater stellt dem Unternehmen eine abschließende Rechnung über seine Leistungen aus. Diese Rechnung bildet die Grundlage für die Erstattung der Fördermittel. Sie sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie den Rechnungsbetrag, das Zahlungsziel und die Bankverbindung des Beraters.
Nachweise:
Weiterhin muss aktuell der Zahlungsnachweis, eine KMU Erklärung (dass es sich beim Antragsteller um ein kleines und mitteleres Unternehmen handelt), eine EU-KMU- und De-minimis-Erklärung sowie eine Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) im Zusammenhang mit der Umsetzung des beantragten Vorhabens, eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen je nach Förderprogramm und individueller Situation variieren können. Es ist ratsam, die spezifischen Anforderungen des BAFA-Förderprogramms zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Informationen beim BAFA einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden.